Zeitweilige Besetzung des Silvius-Magnago-Platzes

Dekorative Grafik

Allgemeine Beschreibung

Organisationen, die Interessen der Allgemeinheit vertreten, können für die Abhaltung von Veranstaltungen beim Generalsekretariat des Landes um Genehmigung zur zeitweiligen Besetzung des Silvius-Magnago-Platzes ansuchen. Zweck dieser Veranstaltungen ist es, gewisse Botschaften an die Institutionen zu richten, welche durch die umliegenden Landhäuser vertreten sind.

Jenen Antragstellern, die lediglich an die eigenen Mitglieder oder Sympathisanten gerichtete Veranstaltungen abzuhalten beabsichtigen, wird die Nutzung des Platzes nicht erlaubt.

Zugangsvoraussetzungen

Die Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes ist für verwaltungsexterne Akteure nur an Werktagen (Montag bis Freitag) gestattet.

Während der Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes, der für die Landesinstitutionen einen besonders repräsentativen Charakter hat, müssen Ordnung, Sauberkeit und Würde gewährleistet werden.

Mit Einreichen des Antrags verpflichtet sich der Antragsteller oder die Antragstellerin, die Voranmeldung der öffentlichen Kundgebung bei der Quästur von Bozen vorzunehmen. Weiters müssen die allfälligen von derselben Behörde erteilten Vorgaben eingehalten werden.

Notwendige Dokumente

  • Nutzungsordnung für die Genehmigung der vorübergehenden Besetzung des Silvius-Magnago-Platzes
  • Kopie eines gültigen Personalausweises

Verweis auf Gesetzesbestimmungen

Die Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes wird vom Beschluss der Landesregierung vom 04.06.2021, Nr. 426 geregelt.

Des Weiteren findet der Einheitstext zur öffentlichen Sicherheit (insbesondere Art. 18, Königliches Dekret Nr. 773/1931) Anwendung.

Formulare und Anlagen

BLR_426_04.06.2019

Antragsformular (Nutzungsordnung für den Silvius-Magnago-Platz)