Vertragstätigkeit
Abschluss von Verträgen
Über den Vertragsdienst sorgt die Anwaltschaft des Landes für Folgendes:
- Abschluss von Verträgen betreffend Kauf, Verkauf und Tausch von Liegenschaften, die im Interesse des Landes sind,
- Begründung und/oder Abänderung von dinglichen Rechten,
- unentgeltliche Übergabe von Liegenschaften für institutionelle Zwecke an Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und andere Körperschaften,
- Abfassung der Verträge in öffentlich-rechtlicher Form und Eintragung in die Urkundensammlung der Verträge (Repertorium),
- Abfassung der einseitigen Rechtsakte, die der steuerlichen Registrierung unterliegen,
- Beratung,
- Verteidigung vor Gericht bei vertraglichen Angelegenheiten,
- außergerichtliche Streitbeilegung in Vertragsangelegenheiten.
Hat die Landesregierung oder der zuständige Landesrat zum Abschluss des Vertrages ermächtigt, wird die Urkunde laut den Bestimmungen des Notariatsgesetzes vorbereitet. Darauf folgt die Unterzeichnung der Urkunde vor dem Generalsekretär des Landes oder der von ihm delegierten Urkundsbeamtin. Der Vertragsdienst sorgt schließlich für die steuerliche Registrierung und übernimmt auch die Führung der Urkundensammlung.
Nach steuerlicher Registrierung der Urkunde werden der Antrag für die grundbücherliche Durchführung des Vertrags und der Antrag für die Umschreibung im Gebäudekataster vorbereitet und beim zuständigen Grundbuchamt bzw. Katasteramt eingereicht.
Steuerliche Registrierung der Verträge
Ausschließlich für die Verträge und für die im Interesse der Autonomen Provinz Bozen abgeschlossenen einseitigen Rechtsakte wird nach der Unterzeichnung für die termingerechte steuerliche Registrierung des Aktes gesorgt; dabei wird besonderer Wert auf die Zusammenarbeit mit der Agentur der Einnahmen gelegt, vor allem im Fall einer unterschiedlichen Auslegung des anzuwendenden Tarifs. Zudem werden die Vertragspartner der Autonomen Provinz Bozen bereits bei Vertragsabfassung über die Möglichkeiten der Beantragung steuerlicher Begünstigungen aufgeklärt, so zum Beispiel Landwirte oder Erwerbende einer Erstwohnung.
Beratung für Wettbewerbsverfahren
Über den Vertragsdienst unterstützt die Anwaltschaft die Abteilungen der Landesverwaltung bei der Durchführung von Wettbewerbsverfahren für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die unter dem EU-Schwellenwert liegen. Diese Unterstützung betrifft die rechtliche Begutachtung der Auswahlverfahren sowie die Begutachtung und Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung der Teilnahmebedingungen.