Rechts- und Verwaltungsterminologie

In Südtirol ist die deutsche der italienischen Sprache gleichgestellt; die Rechtsgrundlage dafür bilden Artikel 99 und 100 des Sonderstatuts für die Region Trentino-Südtirol aus dem Jahr 1972.

Dies stellt eine besondere Herausforderung für die Rechts- und Verwaltungssprache dar: Die Institute des in Südtirol geltenden italienischen Rechts müssen korrekt im Deutschen wiedergegeben werden – und nicht immer ist der im deutschen, österreichischen oder schweizerischen Recht verwendete Begriff deckungsgleich.

Mit jeder Übersetzung ist daher ein mehr oder weniger großer Rechercheaufwand verbunden. Durch rechtsvergleichende Untersuchungen muss festgestellt werden, ob bzw. inwieweit ein in einer anderen deutschsprachigen Rechtsordnung verwendeter Begriff in Südtirol übernommen werden kann. Weichen die Rechtsinstitute zu sehr voneinander ab, muss für den deutschen Sprachgebrauch in Südtirol ein spezifischer Begriff erarbeitet werden, der vielleicht für Deutschsprachige außerhalb Südtirols ungewohnt klingt, aber eine Signalwirkung hat: Achtung, das italienische Rechtsinstitut, um das es hier geht, ist anders geregelt! Um die wichtigsten Termini aus Recht und Verwaltung für Südtirol zu normen, zur Gewährleistung einer korrekten, einheitlichen und damit rechtssicheren deutschen Sprache in Südtirol, wurde eine eigene Kommission errichtet, die Paritätische Terminologiekommission.

Die Paritätische Terminologiekommission (Terkom) wurde im Jahr 1994 eingesetzt, auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 des DPR Nr. 574/1988 (Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol über den Gebrauch der deutschen und der ladinischen Sprache im Verkehr der Bürger mit der öffentlichen Verwaltung und in den Gerichtsverfahren).

Ihre Aufgabe besteht darin, Rechts- und Verwaltungsterminologie, die von den Organen, Ämtern und Konzessionsunternehmen des öffentlichen Bereichs verwendet wird, festzulegen und zu normieren.

Seit ihrer Errichtung hat die TerKom vor allem Fachbegriffe aus dem Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht und Hochschulrecht in Zusammenarbeit mit Fachpersonen erarbeitet und genormt.

Nach einigen Jahren der Tätigkeitsunterbrechung wurde die ehemalige Kommission dann im Jahr 2024 mit dem Auftrag neu besetzt, die Normierungstätigkeit fortzuführen.

Die derzeitige Kommission hat sechs Mitglieder, die vom Regierungskommissariat und von der Landesregierung benannt werden: drei Mitglieder der italienischen Sprachgruppe (Dr. Lorenza Pantozzi Lerjefors, Dr. Gabriele Finelli, Prof. Francesco Palermo) und drei Mitglieder der deutschen Sprachgruppe (Prof. Esther Happacher, Dr. Thomas Mathà und RA Dr. Karl Zeller).  Den Vorsitz führt Dr. Thomas Mathà, stellvertretende Vorsitzende ist Dr. Lorenza Pantozzi Lerjefors.

Das Sekretariat der Kommission wird vom Landesamt für institutionelle und sprachliche Angelegenheiten geführt. Fachlich begleitet wird die Kommission von zwei wissenschaftlich erfahrenen Terminologinnen des  Instituts für angewandte Sprachforschung von Eurac Research, Dr. Natascia Ralli und Dr. Isabella Stanizzi.

Kontaktdaten des Sekretariats der Terminologiekommission:

Sekretariat der Paritätischen Terminologiekommission beim Amt für institutionelle und sprachliche Angelegenheiten, Landhaus 1 – Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen,

E-Mail: zentraledienste.servizicentrali@pec.prov.bz.it

Tel. 0471 41 11 60/63/64

Veröffentlichung der normierten Terminologie

Die normierte Terminologie, gegen die das Regierungskommissariat und die Landesregierung Einwand erheben können, wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und daraufhin in die bei Eurac Research angesiedelte Datenbank bistro aufgenommen, wo sie der Öffentlichkeit auch digital zur Verfügung steht, vervollständigt durch Definitionen, Angaben zum Rechts- bzw. Sachbereich, Kontext oder sonstige nützliche Informationen.

Verwendungspflicht für die öffentliche Verwaltung in Südtirol

In der deutschen Fassung von Rechts- und Verwaltungstexten sowie Gesetzen müssen in Südtirol die genormten Termini verwendet werden.

Entscheidungen der Terminologiekommission können im Abschnitt „Terminologieverzeichnisse“ heruntergeladen werden.  

Die Rechts- und Verwaltungsterminologie kann in der Datenbank bistro abgerufen werden. Bistro, das Informationssystem für Rechtsterminologie des Instituts für Angewandte Sprachforschung von Eurac Research wurde 2001 im Auftrag der Autonomen Provinz Südtirol als Hilfsmittel für eine verbesserte Kommunikation, Textproduktion und Übersetzung entwickelt. 2013 begann die Arbeit an einer neuen, verbesserten Version von bistro, in Zusammenarbeit mit dem Servicebereich Information Technologies von Eurac Research und dem ehemaligen Amt für Sprachangelegenheiten der Autonomen Provinz Bozen. Bistro richtet sich nicht nur an Fachpersonen im Rechtsbereich und Fachübersetzerinnen und -übersetzer, sondern steht allen zur Verfügung, die Informationen zu den in Südtirol verwendeten Rechts- und Verwaltungstermini benötigen. Bistro enthält neben italienischen und deutschen Termini auch zahlreiche Termini in den ladinischen Idiomen (Grödner und Gadertaler Variante).

Der terminologische Datenbestand in bistro wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Er umfasst derzeit vor allem Einträge aus folgenden Fachgebieten:
• Europarecht
• Familienrecht
• Gesellschaftsrecht
• Handelsrecht
• Strafprozessrecht
• Strafrecht
• Verwaltungsrecht
• Völkerrecht
• Zivilprozessrecht
• Zivilrecht

Die von der Paritätischen Terminologiekommission für Südtirol genormten deutschen Termini sind in bistro grün markiert; so ist es einfacher, gleich den Term zu finden, der in offiziellen Dokumenten der Verwaltung verwendet werden soll.
Die Datenbank ist begriffsorientiert aufgebaut; so sind mehrere Benennungen für denselben Begriff und alle sprachlichen und rechtlichen Informationen dazu in einem Eintrag zusammengefasst.

Das Terminologieteam der Eurac legt die terminologischen Einträge in bistro nach den in der Terminologiearbeit üblichen Methoden an, unter Beachtung der Besonderheiten des Fachbereichs Recht. Nähere Informationen dazu finden Sie direkt auf der bistro-Seite der Eurac.

Terminologische Verzeichnisse

(Kommission für die amtliche Terminologie laut Art. 6 des DPR vom 15. Juli 1988, Nr. 574 - Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut)

Letzte Aktualisierung: 07/01/2026