Überprüfung von Rechtsvorschriften
Eine der Aufgaben der Anwaltschaft des Landes ist die Überprüfung und teilweise auch die Ausarbeitung der Rechtsvorschriften. Sie werden entweder von der Landesregierung in Form von Durchführungsverordnungen zu Landesgesetzen beschlossen und vom Landeshauptmann mit eigenem Dekret erlassen oder von der Landesregierung in Form von Regierungsvorlagen als Landesgesetzentwurf dem Landtag vorgelegt.
Die Überprüfung erfolgt, auf Anfrage des Amtes für Gesetzgebung, zunächst in verfassungsmäßiger Hinsicht. Dabei wird geprüft, ob keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen die zu untersuchenden Normen zu erheben sind, die etwa dann vorliegen können, wenn die Bestimmungen keinem im Autonomiestatut vorgesehenen Zuständigkeitsbereich des Landes zuzuordnen sind oder verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt werden.
Zu überprüfen und festzustellen ist ferner ihre Übereinstimmung mit den höherrangigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union.
Die Rechtsberatung der Anwaltschaft erfolgt einzig und allein auf Anfrage der Abteilungen der Landesverwaltung, und zwar auf allen Sachgebieten.
Gutachten werden von fast allen Abteilungen der Landesverwaltung angefordert, von den drei Schulämtern sowie von den Schulen und sonstigen Hilfskörperschaften des Landes.
Grundsätzlich ist die Anwaltschaft des Landes nicht befugt, rechtliche Gutachten für Gemeinden oder andere eigenständige Körperschaften, wie Bezirksgemeinschaften und den Südtiroler Sanitätsbetrieb, zu erstellen.
Die Beratungstätigkeit betrifft querbeet sämtliche Sachgebiete des Rechts: das Zivil- und Strafrecht, das Europarecht, das Steuerrecht, das Vertragsrecht, das Handelsrecht, das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht, das Autorenrecht usw. und insbesondere das allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht.
Eine Vielzahl von Gutachten betrifft spezifische Fragen zum Aktenzugang, zum Datenschutz, zur Verwaltungsvereinfachung und auch zum Verfahren zur Verhängung von Verwaltungsstrafen. Die Anwaltschaft erstellt im Zuge der Gerichtsverfahren die Gutachten über Vergleiche und über die Auflassung von Gerichtsverfahren
Viele Rechtsberatungen werden auch mündlich und in direkter Absprache mit den zuständigen Ämtern erledigt. Die Rechtsberatung umfasst dabei zahllose weitere Akten und Verwaltungsverfahren betreffend Forderungsanmeldungen in Konkursverfahren, außergerichtliche Schadenersatzverfahren, Akten betreffend die Rückforderung von Krankenhauskosten, Widerruf und Rückforderung von Beiträgen und Wohnbauförderungen, Zuweisungsverfahren von Gewerbegebieten, Verhängung von Verwaltungsstrafen usw.
Die verwaltungsrechtliche Beratung leisten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Anwaltschaft des Landes, die sich ausschließlich mit Land- und Forstwirtschaft, Urbanistik, Landschafts- und Umweltschutz beschäftigen. Die Beratung kann nur von Ämtern und Abteilungen der Landesverwaltung in Anspruch genommen werden, wobei die sie entweder mündlich oder in Form von Rechtsgutachten in den folgenden Sachbereichen erfolgt:
- Pflanzenschutz
- Tierschutz
- Vermarktung und Hygiene von Lebensmitteln tierischer Herkunft
- Forstwesen
- Jagd
- Fischerei
- Bonifizierung
- Flurbereinigung
- Urlaub auf dem Bauernhof
- Agrargemeinschaften und Interessentschaften
- Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsrechte
- Immissionsschutz
- Lärmschutz
- Gewässerschutz
- Abfallwirtschaft
- usw.
Die Rechtsberatung in vertragsrechtlicher Hinsicht erfolgt nur auf Anfrage der Abteilungen der Landesverwaltung insbesondere in nachfolgenden Fällen:
- Auswahlverfahren der Auftragnehmer im Rahmen der Vergabeverfahren für Lieferung- und Dienstleistungsaufträge.
- Rechtliche Überprüfung der Entwürfe der Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Lieferung- und Dienstleistungsaufträgen, sowie für die öffentlichen Versteigerungen.
- Rechtsfragen, die mit der Verwaltung, Auflösung und Erneuerung der Verträge, in denen die Autonome Provinz Bozen Vertragspartei ist, zusammenhängen.
- Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen für den An- und Verkauf von Liegenschaften.
- Rechtliche Überprüfung der Entwürfe von verschiedenen Vereinbarungen und Werkverträgen.
- Gutachten betreffend das Verwaltungsverfahren.